Seit Jahrzehnten beschäftigt die Welt das Thema, wie mit elektronischem Schrott angegangen werden soll. In den vergangenen Jahren hat es hier einen kompletten Wandel der Strategie gegeben. Noch vor wenigen Jahren wurde der elektronische Müll von großen Industrienationen zumeist exportiert in Schwellenländer, die diesen Schrott dann auf großen Müllhalden sammelten. Jedem sind die Bilder, die damals um die Welt gingen von Kindern, die zwischen tonnenweise elektronisch Schrott standen und sich schwere Gesundheitsschädigungen durch die Gefahrstoffe, die oftmals in solchen Produkten enthalten sind, zuzogen, noch heute präsent. Damals begann auch in der Europäischen Union eine große Debatte, wie mit elektronischem Schrott umgegangen werden soll und wen hier die Verantwortung für die Entsorgung dieser Produkte treffen soll. Damals wurden die ersten WEEE Richtlinien der EU verabschiedet. In den letzten Jahren kamen beinahe unzählige solcher WEEE Richtlinien dazu. Diese betrachten nun auch eine Klimaschutzperspektive, die ebenfalls mit der Entsorgung von elektronischem Müll einhergeht.
WEEE Richtlinien sind Richtlinien zur Entsorgung von elektronischen Abfällen, die die EU als Mindeststandards seinen Mitgliedsstaaten auferlegt. Dies bedeutet, dass die Mitgliedstaaten auf ihrem Hoheitsgebiet Regelungen zum Umgang mit elektronischen Abfällen treffen müssen, die mindestens den Anforderungen der WEEE Richtlinien entsprechen. Dies bedeutet im Umkehrschluss auch, dass darüber hinaus auch weitere Regelungen möglich sind. Es ist lediglich nicht möglich unterhalb dieser WEEE Standards der Europäischen Union zu bleiben. WEEE Richtlinien sind daher nichts anderes als Regelungen zur Abfallentsorgung. Die Europäische Union hat hier eine Debatte beendet, indem sie diese Standards setzte. Dennoch gibt es heute viele Unterschiede in der Entsorgung innerhalb der Mitgliedsstaaten, da wie bereits gesagt, die Möglichkeit besteht auch weiterführenden Regelungen zur Abfallentsorgung zu treffen. Es geht bei WEEE Richtlinien vornehmlich um Elektroschrott.
Hier sind als wichtigste Regelungen zu nennen, dass Hersteller, Vertreiber und Verkäufer von elektronischen Geräten der Europäischen Union gegenüber eine Auskunftspflicht haben. Hierbei geht es um einen Überblick über die verkauften Elektrogeräte. Ferner ist eine Kostenübernahme der Entsorgung durch den Verkäufer, Betreiber und der Hersteller geregelt. Daher kann der Verbraucher sein defektes Elektrogerät kostenfrei entsorgen lassen. Dadurch sollen alle europäischen Bürger auch dazu animiert werden, ihre E-Geräte professionell entsorgen zu lassen und nicht einfach an den Straßenrand zu stellen, weil hier Kosten umgangen werden sollen. Seit nun ein paar Jahren ist eine Richtlinie dazu gekommen, die die Geräte in Kategorien eingeteilt. Hier geht es um Entsorgungsaufwand etc.
Letztlich gibt es allerdings auch für die Zukunft noch viele Dinge zu tun. Die Richtlinien sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, stellen allerdings nur einen kleinen Mindeststandard dar. Somit gibt es zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede, was die Entsorgung von elektronischem Schrott angeht. Hier muss in Zukunft auf jeden Fall durch die Europäische Union, möglicherweise in Form einer voll harmonisierenden Richtlinie, nachgebessert werden. Dennoch sind solche Richtlinien ein Schritt in Richtung Klimaneutralität und bedeuten viel auf dem langen und steinigen Weg zur Bewältigung der Klimakrise.