Seit einigen Jahren kommt es immer wieder zu Problemen in der internationalen Marktstruktur, da es zu Subventionen von Drittstaaten für landeseigene Unternehmen kommt. Diese Entwicklung ist besonders aus kartellrechtlichen Gründen bedenklich und wird deshalb als größte zu bekämpfende Herausforderung der Handelspolitik bis 2030 anvisiert. So wird der internationalen Wirtschaft die Chancengleichheit genommen. Solche subventionierten Unternehmen aus Drittstaaten erschaffen sich dadurch eine Monopol- bzw. Vorreiterstellung in der Welt. So kommen Unternehmen eher auf solche Unternehmen zu, da diese Dinge beispielsweise billiger produzieren können.
Um diesen ausländischen Subventionen entgegenzuwirken, entwickelte die Europäische Union einen Drei-Punkte-Plan. Dieser Plan soll zumindest den Binnenmarkt schützen und eine kartellrechtliche Fairness auch über die Grenzen des europäischen Binnenmarktes hinaus erzeugen. Die drei zentralen Punkte dieses Planes sind eher drei Instrumente, die eine Fairness schaffen sollen und den Binnenmarkt stärken sollen. Zum einen soll ein Instrument geschaffen werden, welches den Markt dahingehend korrigieren soll, dass Unternehmen durch ausländische Subventionen einen Wettbewerbsvorteil, wie er bereits oben beschrieben wurde, nicht mehr in dieser Form erlangen können. Als Zweites seit die Europäische Union hier eine Maßnahme vor, die die Verzerrung des Marktes durch den Einkauf eines ausländisch subventionierten Unternehmens in ein im Binnenmarkt ansässigen Unternehmens verhindern soll. Als Letztes und drittes Werkzeug sieht die EU ein Mittel vor, welches die Verzerrung durch subventionierte Drittstaaten Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen verhindern soll. Hier ist auch das Problem, dass oft der günstigste Anbieter den Zuschlag für das ausgeschriebene Projekt erhält. In diesen Fällen hat natürlich ein solcher subventionierter Bieter die Möglichkeit deutlich günstigere Preise zu bieten als ein Anbieter, der nicht die Subvention eines Drittstaates genießt. Damit gehen die Zuschläge zunehmend an solche subventionierten Unternehmen, welches Umkehrschluss auch bedeutet, dass im Binnenmarkt ansässige Unternehmen unter den Folgen der verpassten Ausschreibungen zu leiden haben oder sogar zu Bruch gehen.
Alles in allem sieht die Europäische Union vor allem einige Instrumente bzw. Werkzeuge vor, die in Zukunft der Verzerrung des Marktes entgegenwirken sollen. Hier geht es vor allen Dingen um die Verzerrung durch Drittstaaten finanzierte bzw. subventionierte Unternehmen, die den Markt durch ihre unrealistisch günstigen Preise verzerren. Diese Verzerrung ist natürlich, wie bereits erwähnt, für ein Unternehmen aus der EU, welches nicht in dieser Form subventioniert wird, kaum tragbar und kann hier zu Insolvenzen führen. Dieser Entwicklung möchte man durch diese Regelungsinstrumente entgegenwirken, um dem Binnenmarkt eine neue Stabilität zu verleihen. Zudem muss dies auch mit Blick auf die Zukunft angepasst werden, da sich kaum ein Unternehmen von einiger Größe noch auf den europäischen Markt beschränkt. Um heute noch wettbewerbsfähig zu bleiben, muss ein Unternehmen zwangsläufig international arbeiten. Es ist also eine Internationalisierung des Wirtschaftsmarktes zu beobachten. Um auch hier Einfluss bzgl. kartellrechtlicher Fragestellungen zu behalten, sind solche Regelungen zur Anpassung der Verzerrungen im Binnenmarkt unumgänglich.