Handelspolitik der Europäischen Union
Die Europäische Union ist ein Zusammenschluss von insgesamt 27 Staaten. In der EU soll es so zum einen demokratisch zugehen und zum anderen der Frieden und die Sicherheit gewährleistet werden. Die einzelnen Staaten haben ihre eigenen Regierungen und Parlamente. Das gemeinsame Ziel ist es zudem, die gemeinsamen politischen Ziele zu verfolgen. Dennoch hat die Europäische Union noch viele weitere Vorteile, weshalb es 1993 zu diesem Zusammenschluss der einzelnen Staaten gekommen ist.
Der Binnenmarkt in der Europäischen Union
Um frei und ohne Einschränkungen handeln zu können, wurde der Binnenmarkt erschaffen. Die EU ist demnach ein Binnenmarkt. Hier kann der zollfreie Handel erfolgen oder auch die freie Wahl der Arbeitsplätze der Menschen. In einem Binnenmarkt kann ebenso frei über das Kapital bestimmt werden oder auch über Dienstleistungen. Bei einem Weltmarkt gibt es beispielsweise häufig Beschränkungen, wie den Zoll. Der Binnenmarkt hingegen ist frei von Zoll, dies ist nur einer der Stabilisatoren des europäischen Binnenmarktes. Durch den Binnenmarkt wird der Handel zwischen den verschiedenen EU Staaten enorm erleichtert, da es keine Einschränkungen gibt. Des Weiteren kann so jedes Land, welches Mitglied in der EU ist, von diesem Binnenmarkt profitieren und seine Vorteile aus diesem herausziehen.
Handelspolitik, um fairen Handel zu gewährleisten
Die Europäische Union möchte stets den Handel fördern. Dieser soll deshalb fair sein, weshalb verschiedene Handelsabkommen mit den verschiedenen EU-Partnern abgeschlossen worden sind. So soll durch die Handelspolitik das Handeln mit Drittländern erleichtert werden. Im Vordergrund steht hierbei der Zolltarif und gemeinsame Ein- und Ausfuhrregelungen.
Im Handelssystem der Europäischen Union steht vor allem im Vordergrund, Vorteile für alle EU-Handelspartner zu sichern und ein faires Handeln zu gewährleisten. Durch die Handelspolitik werden des Weiteren Arbeitsplätze gesichert und der nachhaltige Handel gefördert. Dies hat für die EU die oberste Priorität. Somit werden Fragen der Handelspolitik und Rechtsvorschriften ausschließlich von der EU erlassen. Die einzelnen Mitglieder haben hierbei kein Mitspracherecht.