Stabilisatoren des europäischen Binnenmarktes
Der europäische Binnenmarkt ist heute eine feste Größe der Europäischen Union. Er ist mit einer der Grundpfeiler der europäische Zusammenhang und historisch betrachtet sogar einer der Gründungsgründe. Es geht hierbei vor allem um eine wirtschaftspolitische und wettbewerbspolitische Gestaltung eines europäischen Marktes, der durch seine Vergünstigungen auch international zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen beisteuern soll. Es geht vor allem um transnationale Bestimmungen, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union sichern sollen. Dadurch gibt es steuerliche und zollrechtliche Vergünstigungen für Unternehmen im Binnenmarkt. Der Binnenmarkt der Europäischen Union lebt von der Barrierefreiheit, mit der Produkte und Dienstleistung im freien Verkehr vertrieben werden können.
Es geht beim Binnenmarkt vornehmlich darum, die Hürden, die normalerweise an eine internationale oder transnationale Ausweitung eines Unternehmens geknüpft sind, zu entfernen. So gibt es im europäischen Raum des Binnenmarktes den freien Verkehr von Waren wie Stoffe, Karton und Holz. Freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen ist eine große Erleichterung für den Großhandel. Diese Bestimmungen sind in den Barrierefreiheitsanforderungen der EU geregelt. Diese stellen einen Mindeststandard dar, der von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Dies bedeutet, dass jeder einzelne Mitgliedstaat min. die Barrierefreiheitsanforderungen der EU erfüllen muss, darüber hinaus kann der betreffende Staat auch noch mehr Freiheitsanforderungen beschließen. Es ist lediglich nicht möglich Bestimmungen zur Barrierefreiheit zu beschließen, die nicht den europarechtlichen Vorgaben entsprechen. So wird von europäischer Seite gewährleistet, dass im Geltungsbereich des Binnenmarktes alle Unternehmen dieselben Barrierefreiheitsbestimmungen erhalten. Somit wird auch eine faire Wettbewerbssituation in der Europäischen Union gesichert. Dies ist besonders in kartellrechtlichen Fragen zu beachten. Allerdings dient dieser freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen auch der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im weltweiten Vergleich. Es wird durch solche Bestimmungen versucht, einer Verzerrung der internationalen Marktsituation entgegenzuwirken und eine ausgeglichene weltweite Wirtschaft zu schaffen. Hier ist beispielsweise der Schutz vor Drittländer subventionierten Unternehmen zu nennen, die durch ihre sehr günstigen Preise heutzutage ein nicht subventioniertes europäisches Unternehmen vom internationalen Markt verdrängen.
Es ist festzustellen, dass die europäischen Bestimmungen zu den Barrierefreiheitsanforderungen eine Stabilisierung und Festigung des Binnenmarktes darstellen sollen. Sie sollen unter anderem einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten ermöglichen und zum anderen für eine Konkurrenzfähigkeit europäischer Unternehmen in der weltweiten Wirtschaft sicherstellen. Einige dieser Barrierefreiheitsanforderungen kann jeder europäische Bürger tagtäglich spüren. Dies ist das sog. Schengen Abkommen, welches offene Grenzen für den europäischen Geltungsbereich garantiert. Daher kann man ohne Kontrolle innerhalb der EU von Land zu Land fahren. Solche Bestimmungen haben für den Austausch von Waren und Dienstleistungen den großen Vorteil, dass sie eine zeitliche Verbesserung, sowie eine finanzielle Entlastung für die Unternehmen darstellen. Dadurch, dass keine Zölle mehr anfallen, sind Waren günstiger von Land zu Land zu transportieren und durch die wegfallenden Grenzkontrollen gewinnt der Logistiker an Zeit, da er sich nicht den aufwendigen und manchmal auch langwierigen Kontrollen hingeben muss.
Alles in allem muss man sagen, dass europäische Regelungen zum Binnenmarkt, wozu eben auch solche Barrierefreiheitsanforderungen zählen, besonders der Funktion dienen, den europäischen Binnenmarkt zu stärken und in der weltweiten Wirtschaft zu stabilisieren. Europäischer Binnenmarkt soll nach europäischer Wirtschaftspolitik auch in Zukunft konkurrenzfähig im internationalen Vergleich bleiben. Dies ist nur zu schaffen, wenn man den europäischen Unternehmen eben solche Freiheiten, wie es die Barrierefreiheitsanforderungen sind, gewährt.