Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen in der EU. Diese Richtlinie wurde mit dem Ziel auf den Weg gebracht, die Verpackungen fachgerecht zu entsorgen und den Müll, der durch Verpackungsmaterialien entsteht im Sinne der Umwelt zu reduzieren. Dies soll erheblich zur Verbesserung der Umweltqualität in der Europäischen Union beitragen. Die Richtlinie 94/62/EG ist bereits am 31.12.1994 in Kraft getreten. Die einzelnen Staaten mussten sich verpflichten, die Richtlinie bis spätestens zum 30.06.1996 in geltendes Recht umzusetzen. In der Richtlinie ist festgesetzt, wie mit Verpackungsmaterialien und Verpackungsabfällen umzugehen ist, die in der Europäischen Union in Umlauf gebracht werden. Dabei kommt es nicht darauf an, wo diese Abfälle entstehen.
Die Maßnahmen der Richtlinie
Durch die Richtlinie müssen die einzelnen Länder der EU Maßnahmen schaffen, die Unternehmen und Privatpersonen vorgeben, wie Verpackungsabfälle zu reduzieren sind und die Umweltauswirkungen, die durch Verpackungen entstehen, zu minimieren sind. Dazu zählen vor allem nationale Systeme und Anreize. Mehrwegverpackungen sollen grundsätzlich bevorzugt verwendet werden. Zudem zählt zu den Maßnahmen der Verpackungsrichtlinie, dass Verpackungen so oft wie möglich wiederverwendet werden sollten, ohne dass die Sicherheit der Verbraucher und Lebensmittel beeinträchtigt werden. Unter anderem ist dies möglich durch:
Pfand
Wirtschaftliche Anreize für Unternehmen vorgegebene Mindestanteile im Bereich der Mehrwegverpackungen umweltpolitische Ziele Im Bereich des Recyclings müssen die einzelnen EU-Länder laut der Richtlinie einige Ziele erfüllen, die immer von dem jeweiligen Material der Verpackung abhängig sind. Hier sind Berechnungsregeln anzuwenden, die in der Richtlinie definiert sind. Die Ziele sind bis 2025 bzw. bis 2030 zu erreichen.
Anforderungen des EU-Abfallpakets
Die grundsätzlichen Anforderungen der 94/62/EG werden nachfolgend zusammengefasst. Alle Verpackungen, die in der EU in Umlauf gebracht werden, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Volumen und Gewicht von Verpackungen sind so gering wie möglich zu halten, immer entsprechend der Einhaltung von Hygiene und Sicherheit des Produktes gefährliche und schädliche Materialien sind in Verpackungen nur dann zu verwenden, wenn es wirklich notwendig ist und dann auch auf ein Mindestmaß zu begrenzen, das Material ist so zu wählen, dass dieses organisch recycelt werden und für Energierückgewinnung genutzt werden kann.
Es wird zwischen verwertbaren Materialien und kompostierbaren Verpackungsabfällen unterschieden. Kunststoffverpackungen gelten nicht als biologisch abbaubar, da diese in Ihre Einzelteile zerfallen und somit die Umwelt mit Mikroplastik, welches in den Boden eindringt belastet wird. Im Gegensatz dazu gibt es allerdings auch umweltfreundliche Verpackungsoptionen wie ein Maxibriefkarton, der ausschließlich aus Pappe besteht und somit leicht zu verwerten ist. Um die Verwertung zu vereinfachen werden Materialen wie der gepolster Umschlag inzwischen so hergestellt, dass man diese leichter in ihre Einzelteile zerlegen kann. Zudem wird aktuell geprüft, ob solche Vorgaben in Zukunft durch die Europäische Union so angepasst werden können, dass das Verpackungsdesign allgemein modernisiert wird und die Materialien alle besser und einfacher wieder verwendet werden können.
Systeme der Verwertung
Die einzelnen Länder der EU werden mit der 94/62/EG dazu verpflichtet, Systeme zu begründen, die es ermöglichen, Verpackungsabfälle besser zu recyclen. Dazu zählen unter anderem Pfandsysteme, die einen Anreiz für den Verbraucher geben, Verpackungen zurückzubringen. Zudem sind die Länder dazu angehalten, den Unternehmen die Auflage zu geben, überall dort, wo es möglich ist, Materialien zu verwenden, die mehrmals genutzt werden können.
Die Verantwortung der Hersteller
Für alle Verpackungssysteme müssen die Länder der EU bis 2024 die sogenannte Herstellerverantwortung gelten. Dieses System regelt das Recycling von verwendeten Verpackungsmaterialien. Es werden durch die 94/62/EG Anreizen gegeben werden Produkte mit hochwertigen Materialien zu verpacken, die einfach wieder verwertet werden können. Somit sollen die Umweltbelastungen deutlich reduziert werden.